Staatsexamen

Studiengänge mit Staatsexamen

Seit Beginn des Wintersemesters 2009/2010 ist die Aufnahme des Studiums in Bachelorstudiengängen für Studienanfänger und Studienanfängerinnen die Regel. Staatsexamensstudiengänge und Studiengänge, die mit einer kirchlichen Prüfung abschließen, bleiben davon unberührt.

Auch Staatsexamensfächer müssen sich aber der Tatsache stellen, dass der Bologna-Prozess für die Hochschulen und den Arbeitsmarkt große Veränderungen bringt. Deshalb wurden und werden alternativ zunehmend Bachelor-/Masterstudiengänge dort eingeführt, wo die bisherigen Angebote die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts sowie der Studierenden und Absolventen noch nicht genau bedienen. 

Lehramt

Bayern hat die Lehrerbildung modernisiert und die Studiengänge für das Lehramt im Hinblick auf das europaweite Bachelor-Master-System modifiziert. Das Staatsexamen ist jedoch als Abschluss des Lehramtsstudiums und für die Lehrtätigkeit an den Schulen nach wie vor Voraussetzung.

Dadurch ergeben sich mehrere Vorteile:

  • Die Studierenden erhalten mehr Flexiblität sowohl bei der Wahl der Studiengänge als auch beim Wechsel an eine andere deutsche oder europäische Hochschule.
  • Die Hochschulen haben vielfach Bachelor- und Masterstudiengänge eingerichtet, die unter Anrechnung der Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Lehramt die Vergaben der akademischen Grade „Bachelor“ und „Master“ auch an Lehramtsstudierende ermöglichen.
  • Mit dem Staatsexamen ist die anerkannt hohe Qualität der bayerischen Lehrerbildung sichergestellt.

Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Punkte:

Das Lehramtsstudium ist wie bei Bachelor-/Masterstudiengängen in so genannte Module, thematisch abgeschlossene Lehreinheiten von ein bis zwei Semestern, unterteilt. Die einzelnen Module schließen in der Regel jeweils mit einer Prüfung ab. Das Lehramtsstudium ist ebenfalls mit einem Leistungspunktesystem (Credit-Point-System) versehen. Jedem Modul wird eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten zugeordnet. Von Anfang an umfasst das Lehramtsstudium sowohl die Fachwissenschaften als auch die Fachdidaktik, die Erziehungswissenschaften und Schulpraktika. Das Lehramtsstudium schließt mit der Ersten Lehramtsprüfung ab, die aus zwei Teilen besteht: aus den Ergebnissen der Modulprüfungen während des Studiums und aus dem Ersten Staatsexamen. Dabei macht das Staatsexamen mindestens 60 Prozent der Abschlussnote aus.

Seit dem Wintersemester 2010/2011 entsprechen alle Lehramtsstudiengänge in Bayern diesen Vorgaben. Weitere Informationen zur Lehrerbildung finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Bildungsministeriums.

Rechtswissenschaften

Das rechtswissenschaftliche Studium ist eine einheitsjuristische Ausbildung, die auf alle reglementierten juristischen Berufe (Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Notar) vorbereitet. Das Studium schließt weiterhin mit einer Staatsprüfung ab. Das hat sowohl rechtliche als auch inhaltliche Gründe:

  • Für die Berufszulassung im Bereich der Rechtspflege ist der Bund als alleiniger Gesetzgeber zuständig - nicht die Länder.
  • Mit dem Staatsexamen lassen sich hohe und vergleichbare Standards länderübergreifend durchsetzen.

Das Deutsche Richtergesetz sieht für die Befähigung zum Richteramt ein vierjähriges Universitätsstudium vor, das mit einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung abschließt. Daran schließt sich ein Vorbereitungsdienst mit Zweiter Staatsprüfung an. Derzeit ist keine weitere Anpassung der Juristenausbildung an den Bologna-Prozess geplant. Nach Ansicht der Justizministerinnen und -minister des Bundes und der Länder erfüllt das Jura-Studium in seiner derzeitigen Form bereits jetzt wesentliche Ziele des Bologna-Prozesses: Das gilt insbesondere:

  • für die Internationalisierung (Fremdsprachenkenntnisse haben an Gewicht gewonnen und im Ausland erbrachte Studienleistungen fließen in die Erste Juristische Prüfung ein)
  • und für die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Rhetorik oder Streitschlichtung.

Gesundheitsberufe / Medizinische Studiengänge

Derzeit ist in den Gesundheitsberufen Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Lebensmittelchemie und Psychotherapie keine umfassende Umstellung auf das Bachelor-Master-System geplant. Diese Fächer schließen weiterhin mit dem Staatsexamen ab.

Der Staat trägt im Bereich Gesundheitswesen eine besonders hohe Verantwortung. Eine kontinuierlich hohe Qualität in der Medizinerausbildung ist daher unabdingbar. Deshalb müssen Reformen wohl überlegt und präzise geplant sein.

Es gibt Überlegungen, einzelne Elemente des Bologna-Prozesses in die Medizinerausbildung und in die Pharmazie zu übernehmen. Diese betreffen im Wesentlichen zusätzliche Angebote in den Schnittstellenbereichen und die Entwicklung nationaler Lernzielkataloge etwa für die Human- und die Zahnmedizin.