Wohnen

Wohnung suchen

Günstiger Wohnraum für Studierende im Umfeld von Universitäten und Hochschulen ist vor allem in Großstädten oft knapp. Unterstützung leisten in dieser Situation hauptsächlich die Studentenwerke, denn die Bereitstellung und der Unterhalt von bezahlbarem Wohnraum in Campusnähe ist eine ihrer wesentlichen Aufgaben. Je nach Attraktivität des Studienortes und der Wohnanlagen müssen die Studenten teilweise mit einer Wartezeit von bis zu vier Semestern rechnen. Viele Studentenwerke bieten auch eine Privatzimmervermittlung sowie auf besondere Bedürfnisse zugeschnittenen Wohnraum an. Viele Studentenwerke organisieren zudem Notunterkünfte für Studierende, die noch keine Wohnung gefunden haben.

Auf der Suche nach Wohnheimen, die nicht vom Studentenwerk vor Ort getragen werden, hilft die Internetseite www.studium-ratgeber.de. Allerdings sind dort nicht alle Heime enthalten. Oft haben aber die jeweiligen Hochschulen Informationen dazu. Darüber hinaus findet man auf den meisten Internetseiten der einzelnen Hochschulen Tipps und hilfreiche Links zur Wohnungssuche vor Ort.

Studienanfänger, die ganz schnell ein Zimmer brauchen, können sich zunächst auch an gebührenfreie Portale für Zwischenmieten oder spezialisierte Seiten für Wohngemeinschaften halten.

Eine weitere Möglichkeit ist ein Anruf bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Manchmal haben diese spezielle Angebote für Studenten. Sie sind genau wie Wohnungen bei Genossenschaften oft vergleichsweise günstig. Genossenschaften sind allerdings meist keine Option für die Wohnungssuche kurz vor Unistart: Dort müssen Interessenten zunächst Mitglied werden und dann meist auf eine passende Wohnung warten.

Private Vermietungsangebote werden meist in Lokalzeitungen, Anzeigenblättern und Stadtmagazinen, an schwarzen Brettern und über Tauschbörsen verbreitet. Auch auf den Internetseiten vieler Hochschulen finden sich entsprechende Rubriken.

Für die Wohnungssuche sollten sich Studenten und künftige Erstsemester Zeit nehmen. Oft verbessert es die Chancen bei Privatvermietern, wenn die Eltern nicht nur als Bürgen auf dem Papier stehen, sondern auch persönlich bei der Besichtigung dabei sind.

Weitere Informationen:

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