Master

Masterabschluss

Der Master vertieft die akademische Ausbildung. Das Masterstudium umfasst eine Regelstudienzeit von ein bis zwei Jahren. Es führt zu einem forschungs- oder anwendungsorientierten zweiten Hochschulabschluss. Für einen Masterabschluss sind mindestens 60 und höchstens 120 Leistungspunkte nötig. Die Regelstudienzeit im Masterstudiengang beträgt ein bis zwei Jahre. Zugangsvoraussetzung ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (z.B. ein Bachelor) und bei weiterbildenden Masterstudiengängen, zusätzlich eine qualifizierte Berufserfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr. Die weiteren Qualifikationsanforderungen werden im Einzelnen von der jeweiligen Hochschule festgelegt. Studienziel ist das Vertiefen, Spezialisieren oder Erweitern des im bisherigen Studium - und ggf. in der Berufspraxis - erworbenen Wissens und Könnens.

In Masterangeboten wird je nach Fächergruppe ein Master of Arts (M.A.), Master of Science (M.Sc.), Master of Engineering (M.Eng.), Master of Laws (LL.M.), Master of Fine Arts (M.F.A.), Master of Music (M.Mus.) oder Master of Education (M.Ed.) verliehen. Alternativ können auch deutschsprachige Grade ( z.B. Magister / Magistra der Wissenschaften) verliehen werden. In weiterbildenden Masterstudiengängen können auch andere als die genannten Mastergrade vergeben werden (z.B. MBA).

Masterabschlüsse können, wenn dies konkret beamtenrechtlich möglich ist, in Bayern den Zugang zur vierten Qualifikationsebene bzw. ansonsten ggf. zum ‚höheren Dienst' eröffnen. Dies gilt auch für Masterabschlüsse, die an Hochschulen für angewandte Wissenschaften erworben wurden. Masterabschlüsse berechtigen grundsätzlich zur Promotion an einer Universität.