Studieren in Bayern
  • Startseite
  • Suche
  • Zusamenfassung der Rubrik-Inhalte als Video in Gebärdensprache
  • Zusammenfassung der Webseiten-Inhalte als PDF in leichter Sprache
  • Schriftgröße ändern
  • Drucken

Technik

Technik

Technik

Zur Bewältigung ihres Studienalltags benötigen Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung oft spezielle Hilfsmittel. Hierfür können die Anschaffungskosten mehrere Tausend Euro schnell übersteigen. Ihre eigenen Hilfsmittel können Studierende mit Behinderung über einen Kostenträger finanzieren. Zuständig ist in den meisten Fällen der überörtliche Träger der Sozialhilfe.

Unabhängig von der Hilfsmittelversorgung einzelner Studierender stellen einige bayerische Hochschulen ihren Studierenden mit Behinderung bereits umfangreiche technische Hilfsmittel zur Verfügung oder planen zukünftige Anschaffungen.
Grundlage hierfür sind die Regelungen des Hochschulrahmengesetzes. Dieses sieht ein Benachteiligungsverbot von Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung vor und nimmt die Hochschulen in die Pflicht, ihre Lehrangebote so zu gestalten, dass Studierende mit Behinderung diese möglichst ohne fremde Hilfe nutzen können.

Hilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte

Zur Unterstützung von blinden und sehbehinderten Studierenden statten die Hochschulen ausgewählte PCs oder Laptops mit spezieller Hard- und Software aus. Diese Computer sind oft in den Bibliotheken, CIP-Pools oder Service- und Ruheräumen für Studierende mit Behinderung fest installiert oder können entliehen werden. Kernstück jedes blinden- und sehbehindertengerecht ausgestatteten Computers ist der so genannte Screenreader. Mit dieser „Brückensoftware“ kann der blinde oder sehbehinderte Nutzer den Bildschirminhalt mit einer synthetischen Sprachausgabe lesen oder sich diesen vergrößert anzeigen lassen. Sind elektronische Dokumente barrierefrei gestaltet, so kann man in diesen mit einem Screenreader entsprechend navigieren und auf Knopfdruck gezielt Strukturmerkmale wie Überschriften und Links anspringen.

Zusätzlich verfügen diese Arbeitsplätze über weitere Hard- und Software. Auf einer angeschlossenen Braillezeile können blinde Nutzer den Bildschirm in Blindenschrift lesen. Ein moderner Brailledrucker erlaubt das doppelseitige Ausdrucken von Text in Blindenschrift. Ein angeschlossener Scanner mit vorinstallierter Texterkennungs-Software versetzt blinde Studierende in die Lage, Kopien einzuscannen, um diese dann selbständig oder mit sehender Hilfe (zum Beispiel einem Umsetzungsdienst) weiterzuverarbeiten.

Generell profitieren sehbehinderte Studierende von gut beleuchteten Hörsälen und Seminarräumen. Daneben sind für diese Zielgruppe an den Hochschulen weitere Hilfsmittel wie Bildschirmlesegeräte, Kamerasysteme oder Lupen vorhanden, über die sich die Nutzer gedruckte Texte oder einzelne Objekte vergrößert anzeigen lassen können. Besonders hilfreich für sehbehinderte Studierende der Naturwissenschaften sind spezielle elektronische Mikroskope, bei denen die Vergrößerung über einen angeschlossenen Monitor erfolgt.

Weiterführende Informationen:

Sehbehinderungen-Simulator auf der Homepage des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes e.V..

Hilfsmittel für Hörbehinderte

Je nach Art und Grad der Behinderung tragen hörbehinderte Studierende ihr wichtigstes Hilfsmittel in Form eines Hörgeräts oder Cochlea-Implantats beim Besuch einer Vorlesung bereits bei sich. Diese verstärken den Schall in der näheren Umgebung. Hier setzt die technische Ausstattung der Hochschulen mit FM-, Induktiv und Infrarot-Höranlagen ein. Diese erhöhen die Reichweite handelsüblicher Hörgeräte um ein Vielfaches. Somit sind hörbehinderte Studierende beim Besuch einer Lehrveranstaltung nicht auf einen Platz in einer der ersten Sitzreihen angewiesen. FM-Höranlagen besitzen eine weitere nützliche Eigenschaft, denn sie ermöglichen hörbehinderten Studierenden oft erst die Kommunikation in kleinen Hörsälen und Seminarräumen ohne Lautsprecheranlagen.

Wesentlich zum barrierefreien Besuch von Medizinvorlesungen tragen elektronische Stethoskope bei. Um den elektronisch verstärkten Schall wahrzunehmen, verbindet der Nutzer das Hörgerät oder Cochlea-Implantat per Audio-Kabel oder Bluetooth-Funkverbindung mit dem Instrument.

Hilfsmittel für körper- und sprachbehinderte Studierende

Auch im Studienalltag körper- und sprachbehinderter Studierender hat der Computer als Arbeits- und Kommunikationsmittel seinen festen Platz. Zur Texteingabe können motorisch eingeschränkte Studierende spezielle Tastaturen oder Programme zur Spracheingabe verwenden. Studierende mit Sprachbehinderungen hingegen können Texte per Tastatur eingeben, per Sprachausgabe vorlesen lassen und somit aktiv an Seminaren und Diskussionsveranstaltungen teilnehmen.

Für gehbehinderte Studierende sind an bayerischen Hochschulen ebenfalls technische Hilfen vorhanden. Hierzu zählen höhenverstellbare Klapptische sowie spezielle Sitzplätze in Hörsälen mit ansteigendem Hörsaalgestühl.

Hilfsmittel für Studierende mit Legasthenie

Bei der Arbeit am PC können Studierende mit Legasthenie (Lese- und Rechtschreibstörung) spezielle Software nutzen. Diese ist mit der Textverarbeitung und dem Web-Browser verknüpft, gibt eingegebenen Text über eine Sprachausgabe aus und hebt diesen während des Vorlesens farblich hervor. Somit erhält der Nutzer eine akustische und visuelle Rückmeldung über eventuelle Fehler.

Barrierefreie Lehre

Ebenso wichtig wie Hilfsmittel, mit denen sich behinderte Studierende Informationen zugänglich machen, sind die Informationen selbst. An den Hochschulbibliotheken können Nutzer bereits auf einen großen Bestand an elektronischen Fachpublikationen zugreifen. Hierin liegt die Chance, vor allem blinde und sehbehinderte Studierende effektiver als bislang mit zitierfähiger wissenschaftlicher Literatur zu versorgen. Als barrierefreies Format hat DAISY (Digital Accessible Information System) das größte Potenzial. Die in diesem Format erstellten Informationen können am PC mit den entsprechenden Hilfsmitteln akustisch, taktil oder visuell erfasst und weiterverarbeitet werden. Somit profitieren Letztendlich alle Studierenden von barrierefreien elektronischen Publikationen, denn in strukturierten Informationsangeboten findet sich jeder, ob mit oder ohne Behinderung, zurecht.

Weiterführende Informationen:

Allgemeiner Artikel zur Barrierefreiheit auf der Homepage der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen.