FAQ
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Fragen und Antworten
Auf dieser Seite finden Sie häufig gestellte Fragen und passende Antworten.
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Fragen zum Thema “Orientieren”
Wie finde ich heraus, was zu mir passt?
Die Studienwahl stellt einen länger andauernden Prozess dar, beginnend von der Orientierung bis hin zur eigentlichen Studienentscheidung. Studienwahltests oder Studierfähigkeitstests können dabei hilfreiche Instrumente darstellen, um sowohl die eigenen Interessen und Neigungen zu erkunden als auch die dazu passenden Studiengänge zu finden. Eine Linksammlung zu verschiedenen Orientierungsangeboten findet man hier.
Kann ich mich bei der Wahl des Studienfaches an meinem Lieblingsfach in der Schule orientieren?
Nicht für alle Studienfächer gibt es entsprechende Schulfächer, von denen man im Vorfeld schon inhaltliche Erfahrungen ableiten könnte. Abgesehen davon tauchen im Studium oftmals Anforderungen auf, die je nach individuellem Schulzweig nicht in entsprechendem Umfang vermittelt wurden. Hinzu kommt, dass sich die Lernkultur in vielen Studienfächern von der Form des Lernens in der Schule stark unterscheidet. Im Zweifelsfall helfen die Studienberater an den Hochschulen weiter.
Wer kann mich bei der Studienwahl beraten?
Die Studienberatung der Zentralen Stellen an den Hochschulen oder an den Agenturen für Arbeit sowie die Studierendenwerke bieten umfangreiche Beratung und Information an. Aktionen an den Hochschulen laden beispielsweise zu „Tagen der offenen Tür” ein, an denen jeder mit Lehrenden und Studierenden ins Gespräch kommen kann. Orientierungsangebote der verschiedenen Hochschulen findet man hier.
Wie finde ich die geeignete Hochschule?
Einen Überblick über die Hochschulstandorte in Bayern findet man hier. Darüber hinaus bieten die Profile der Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Kunsthochschulen einen ersten Überblick. In der Datenbank der Hochschulrektorenkonferenz kann man anhand von bevorzugten Fachgebieten, Studiengangsmerkmalen, geografischen Merkmalen, Fächergruppen und Hochschulmerkmalen die Suche nach einer geeigneten Hochschule eingrenzen.
Fragen zum Thema "Bewerbung"
Wer vergibt Studienplätze?
Für eine Reihe von Studienplätzen müssen Sie sich bei der Hochschule, an der Sie gerne studieren möchten, bewerben. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie auf den Internetseiten der Hochschulen bzw. bei deren Studierendensekretariaten. Ein Teil der zu vergebenden Studienplätze wird allerdings auch im bundesweiten Auswahlverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung (Nachfolgeinstitution der ZVS) vergeben.
Was bedeutet „zulassungsbeschränkter“ und „nicht zulassungsbeschränkter“ Studiengang?
„Nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge“ sind so genannte “freie” Studiengänge, für die keine Zulassungszahlen festgelegt sind. Bei form- und fristgerechter Immatrikulation erhalten alle Studienbewerber, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, einen Studienplatz. Die Immatrikulationsfristen finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschulen.
Bestimmte Studiengänge sind an einigen Hochschulen (örtlich) zulassungsbeschränkt. DieStudienplätze in diesen Studiengängen werden von den betreffenden Hochschulen selbst vergeben. Zulassungsbeschränkt bedeutet, dass für einen Studiengang nur eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung steht. Bitte informieren Sie sich auf den Internetseiten der Hochschulen, ob Ihr angestrebter Studiengang zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist.
Über die Stiftung für Hochschulzulassung werden die Studienplätze in den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie vergeben.
Wie werden zulassungsbeschränkte Studienplätze vergeben?
In örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen werden 65 Prozent der verfügbaren Studienplätze nach dem (hochschul- und studiengangspezifischen) ergänzenden Hochschulauswahlverfahren, 25 Prozent nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und 10 Prozent nach dem Kriterium Wartezeit vergeben.
Im bundesweiten zentralen Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung (Nachfolgeinstitution der ZVS) gehen 20 Prozent der Studienplätze an die Abiturbesten, 20 Prozent der Studienplätze werden nach Wartezeit vergeben und 60 Prozent der Studienplätze werden im sogenannten Auswahlverfahren der Hochschulen durch die Hochschulen selbst besetzt.
Bei den Studienplätzen, die die Hochschulen im ergänzenden Hochschulauswahlverfahren vergeben, können sie neben der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung weitere Kriterien berücksichtigen wie z.B.:
- gewichtete Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung, d. h. die Noten, die für den Studiengang relevant sind,
- Ergebnis eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests,
- Vorbildung durch Berufsausbildung oder Berufstätigkeit sowie durch fachspezifisches Engagement, Wettbewerbe etc.,
- Ergebnis eines Auswahlgesprächs.
Im Auswahlverfahren der Hochschulen müssen die Universitäten neben der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung mindestens ein weiteres Kriterium berücksichtigen. Die Wartezeit berechnet sich nach der Zahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verstrichen sind.
Sie sammeln allerdings nur Wartezeit, wenn Sie an keiner bundesdeutschen Hochschule immatrikuliert/eingeschrieben sind. Näheres können Sie bei den Hochschulen oder auf den Seiten der Stiftung für Hochschulzulassung unter www.hochschulstart.de erfragen.
Kann ich mich auch online bewerben?
Für einen Studienplatz bewerben Sie sich hauptsächlich online. Die Bewerbungsunterlagen gibt es auf den Internetseiten der Hochschulen. Oft können Sie die Unterlagen auf der Website der entsprechenden Hochschule ausfüllen oder zumindest ausdrucken – insbesondere auch die Anmeldeunterlagen zum Auswahl- und Eignungsfeststellungsverfahren bzw. Aufnahmeprüfungen. Bei der Stiftung für Hochschulzulassung können Sie sich mit AntOn online bewerben. Viele Hochschulen verlangen allerdings eine zusätzliche postalische Bewerbung. Bitte informieren Sie sich auf den Internetseiten der Hochschulen über den dort praktizierten Bewerbungsprozess.
Kann man sich an einer Hochschule auch für mehrere Studiengänge bewerben?
An einer Universität kann man sich nur für einen Studiengang bewerben. Hilfsanträge sind nicht zulässig. Werden mehrere Zulassungsanträge an derselben Universität eingereicht, gilt nur derjenige, der während der Bewerbungsfrist als letzter eingegangen ist. An einer Hochschule für angewandte Wissenschaften können dagegen mehrere Zulassungsanträge gestellt werden. Parallele Bewerbungen an mehreren Hochschulen sind ebenfalls möglich. Immatrikulieren dürfen Sie sich allerdings in der Regel nur an einer Hochschule. Eine gleichzeitige Immatrikulation in zwei oder mehreren zulassungsbeschränkten Studiengängen ist nur möglich, wenn Sie ein besonderes berufliches, wissenschaftliches oder künstlerisches Interesse nachweisen können. Wenn Sie mehrere Zusagen auf Ihre Bewerbungen erhalten, müssen Sie sich daher im Normalfall entscheiden.
Wann erfahre ich, ob meine Bewerbung erfolgreich war?
Bitte wenden Sie sich an die Studienberatungsstellen der einzelnen Hochschulen. Diese geben Ihnen Auskunft, wann die Vergabe Ihres angestrebten Studiengangs erfolgt und wann die entsprechenden Bescheide verschickt werden.
Wer beantwortet mir Detailfragen zum zentralen Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung (Nachfolgeinstitution der ZVS) und zum örtlichen Auswahlverfahren der Hochschulen?
Bitte wenden Sie sich an die Studienberatungsstellen der einzelnen Hochschulen, wann diese die Vergabe der Studienplätze Ihres Wunschfachs vornehmen.
Wann die Stiftung für Hochschulzulassung (Nachfolgeinstitution der ZVS) die betreffenden Studienplätze vergibt, erfahren Sie auf den Internetseiten der Stiftung für Hochschulzulassung www.hochschulstart.de unter “Termine”.
Fragen zum Thema “Finanzieren”
Muss man für ein Studium Gebühren zahlen?
Wenn Sie an einer staatlichen bayerischen Hochschule studieren, zahlten Sie bis zum SS 2013 Studienbeiträge in Höhe von bis zu 500 Euro. Zum WS 2013/2014 wurden diese Beiträge abgeschafft. Gebühren werden derzeit für berufsbegleitende Studienangebote und für Angebote im Bereich der Weiterbildung erhoben.
Unverändert sind die Studierendenwerksbeiträge zu entrichten.
Wie finanzieren Studierende ihr Studium?
Die meisten Studierenden in Bayern finanzieren ihr Studium durch Zuschüsse ihrer Eltern und durch eigene Arbeit. Etwa 25 Prozent der Studierenden werden nach den Regelungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gefördert. Daneben erfolgt im Einzelfall eine finanzielle Förderung durch Begabten-Förderungswerke und private Stiftungen, die gezielt besonders begabte und befähigte junge Menschen während des Studiums unterstützen. Die Vergabe erfolgt nach jeweils eigenen Kriterien der kirchlichen, parteigebundenen, gewerkschaftlichen oder staatlichen Einrichtungen. Einen Überblick enthält die Rubrik "Stipendien" auf dieser Internetseite.
Wo und wann kann ich BAföG beantragen?
Zuständig für die Förderung von Studierenden sind die Studierendenwerke der Hochschulen, an der man eingeschrieben ist. Diese haben die Auszubildenden und ihre Eltern über die individuelle Förderung zu beraten. Eine Förderung ist erst ab dem Monat möglich, in dem der Antrag beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung eingegangen ist. Deshalb ist dringend zu empfehlen, sofort nach der Einschreibung einen Antrag zu stellen. Ausbildungsförderung wird in der Regel jeweils für ein Jahr bewilligt. Jahr für Jahr muss deshalb ein neuer Antrag gestellt werden.
Wie viel Geld kann ich bekommen?
Der Förderungshöchstbetrag für Studierende, die während des Studiums nicht bei ihren Eltern wohnen, beträgt 744 Euro pro Monat (Stand: Oktober 2019, ohne KV/PV-Zuschlag). Dieser Betrag wird zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als Darlehen gewährt. Für Auszubildende, die mit mindestens einem Kind, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einem Haushalt leben, wird ein Zuschlag von 140 € für jedes Kind gewährt. Der Kinderbetreuungszuschlag wird als Zuschuss gewährt.
Muss ich das zurückzahlen?
Der Darlehensanteil ist - einkommensabhängig - fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer des zuerst mit Darlehen geförderten Ausbildungs- oder Studienganges in gleichbleibenden monatlichen Raten von mindestens 130 € in 77 Monatsraten zurückzuzahlen. Danach wird eine Restschuld erlassen. Wenn das Darlehen trotz allen Bemühens nicht getilgt werden konnte, besteht nach 20 Jahren Schuldenfreiheit. Bei vorzeitiger Rückzahlung wird ein Darlehensteilerlass gewährt.