Studieren in Bayern
  • Startseite
  • Suche
  • Zusamenfassung der Rubrik-Inhalte als Video in Gebärdensprache
  • Zusammenfassung der Webseiten-Inhalte als PDF in leichter Sprache
  • Schriftgröße ändern
  • Drucken

Hochschulzugang

Hochschulzugang

Allgemeine Hochschulreife

Wenn Schüler ein Gymnasium mit dem Abitur abschließen, wird ihnen die allgemeine Hochschulreife bestätigt. Das heißt: Sie können grundsätzlich sowohl an einer Universität als auch an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften studieren.

Wer eine Berufsoberschule (BOS) besucht, muss ausreichende Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachweisen, um am Ende der Jahrgangsstufe 13 die allgemeine Hochschulreife zu erwerben.

Wichtig ist: Auch wenn mit der allgemeinen Hochschulreife der Weg ins Studium grundsätzlich offen steht, gibt es für manche Studiengänge Einschränkungen. Man muss sich deshalb frühzeitig informieren, ob der Wunsch-Studiengang zulassungsbeschränkt ist oder ob eine Eignungsprüfung bzw. ein Verfahren zur Eignungsfeststellung absolviert werden muss.

Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife berechtigt zu einem Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften. Man kann die Fachhochschulreife an einer Fachoberschule (FOS) oder einer Berufsoberschule (BOS) sowie im Telekolleg erwerben.
Im Rahmen einer Ergänzungsprüfung kann man die Fachhochschulreife auch an Fachschulen und Fachakademien erwerben.

Man muss sich auch hier frühzeitig bei der entsprechenden Hochschule für angewandte Wissenschaften informieren, ob der gewünschte Studiengang zulassungsbeschränkt ist oder ob eine Eignungsprüfung bzw. ein Verfahren zur Eignungsfeststellung absolviert werden muss.

Fachgebundene Hochschulreife und fachgebundene Fachhochschulreife

„Fachgebunden“ bedeutet dabei jeweils: Man kann mit der fachgebundenen Hochschulreife an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften alle Studiengänge wählen, an einer Universität jedoch nur bestimmte, für die jeweilige Ausbildungsrichtung einschlägige Studiengänge. Die fachgebundene Fachhochschulreife dagegen berechtigt nur zum Studium einschlägiger Studiengänge an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften.

Wenn man mit einer fachgebundenen Hochschulreife an einer Universität oder Kunsthochschule studieren will, informiert eine Zuordnungsliste (PDF-Datei: 135 kB), welcher Studiengang für die jeweilige Ausbildungsrichtung als einschlägig gilt. Die fachgebundene Hochschulreife erwirbt man am Ende der Jahrgangsstufe 13 an einer Fachoberschule (FOS) oder einer Berufsoberschule (BOS). Um an einer Fachakademie eine fachgebundene Hochschulreife zu erwerben, benötigen Sie ein sehr gutes Abschlusszeugnis und müssen mit ebenfalls sehr gutem Erfolg eine staatliche Ergänzungsprüfung erwerben.

Im Rahmen der oben genannten Ergänzungsprüfung an Fachschulen und Fachakademien ist es auch möglich, eine fachgebundene Fachhochschulreife zu erwerben (Gegenstand der schriftlichen Prüfung sind dann lediglich die Fächer Deutsch und Mathematik (für technische Studiengänge) oder Deutsch und Englisch (für nichttechnische Studiengänge)). Auf der Seite Fachhochschulreife findet man Informationen darüber, welche Studiengänge an Hochschulen für angewandte Wissenschaften man in Verbindung mit einer beruflichen Fortbildungsprüfung mit diesem Abschluss ergreifen kann. 

Allgemeiner und fachgebundener Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

Den allgemeinen Hochschulzugang erhalten in Bayern beruflich qualifizierte Personen, die 

  • eine Meisterprüfung bzw. eine gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfung bestanden haben
  • oder eine Fachschule bzw. eine Fachakademie absolviert haben.

Voraussetzung für den Hochschulzugang ist ein vor Studienbeginn geführtes Beratungsgespräch an der Hochschule.

Beruflich Qualifizierte, die eine mindestens zweijährige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und im Anschluss in der Regel mindestens drei Jahre hauptberuflich in diesem Beruf tätig waren, wird der fachgebundene Hochschulzugang eröffnet, wenn sie für das Studium geeignet sind. Die Studieneignung wird durch die Hochschule nach einem Beratungsgespräch entweder in einem besonderen Prüfungsverfahren oder durch ein erfolgreiches Probestudium von mindestens einem Jahr festgestellt. Die Wahl des Studiengangs ist auf Fächer beschränkt, die mit der Berufsausbildung und der Berufstätigkeit fachlich verwandt sind. 

Weitere Informationen für beruflich qualifizierte Studieninteressierte findet man unter www.weiter-studieren-in-bayern.de

Hochschulzugang für internationale Bewerber

Internationale Bewerber finden auf www.study-in-bavaria.de Informationen zum Hochschulzugang in deutscher und englischer Sprache.

Weitere Informationen

Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen: QualiV vom 2. November 2007