Studieren in Bayern
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Zugangsvoraussetzungen

Grundsätzlich benötigt man für ein Universitätsstudium die allgemeine oder eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife, für ein Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (Fachhochschule) die Fachhochschulreife. Die erforderliche Qualifikation für das Studium an einer Kunsthochschule oder für einen Sportstudiengang muss (teils zusätzlich) in einer Eignungsprüfung nachgewiesen werden. Daneben kann die Hochschule in Studiengängen, die besondere qualitative Anforderungen stellen, das Bestehen eines Eignungsfeststellungsverfahrens voraussetzen. In einzelnen Fächern können zusätzliche praktische Kenntnisse oder eine Berufsausbildung gefordert werden. Für Master- und Weiterbildungsstudiengänge gelten besondere Qualifikationsvoraussetzungen.

Grundsätzlich benötigt man für ein Universitätsstudium die allgemeine oder eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife, für ein Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (Fachhochschule) die Fachhochschulreife. Die erforderliche Qualifikation für das Studium an einer Kunsthochschule oder für einen Sportstudiengang muss (teils zusätzlich) in einer Eignungsprüfung nachgewiesen werden. Daneben kann die Hochschule in Studiengängen, die besondere qualitative Anforderungen stellen, das Bestehen eines Eignungsfeststellungsverfahrens voraussetzen. In einzelnen Fächern können zusätzliche praktische Kenntnisse oder eine Berufsausbildung gefordert werden. Für Master- und Weiterbildungsstudiengänge gelten besondere Qualifikationsvoraussetzungen.

Grundsätzlich benötigt man für ein Universitätsstudium die allgemeine oder eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife, für ein Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (Fachhochschule) die Fachhochschulreife. Die erforderliche Qualifikation für das Studium an einer Kunsthochschule oder für einen Sportstudiengang muss (teils zusätzlich) in einer Eignungsprüfung nachgewiesen werden. Daneben kann die Hochschule in Studiengängen, die besondere qualitative Anforderungen stellen, das Bestehen eines Eignungsfeststellungsverfahrens voraussetzen. In einzelnen Fächern können zusätzliche praktische Kenntnisse oder eine Berufsausbildung gefordert werden. Für Master- und Weiterbildungsstudiengänge gelten besondere Qualifikationsvoraussetzungen.

Grundsätzlich benötigt man für ein Universitätsstudium die allgemeine oder eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife, für ein Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (Fachhochschule) die Fachhochschulreife. Die erforderliche Qualifikation für das Studium an einer Kunsthochschule oder für einen Sportstudiengang muss (teils zusätzlich) in einer Eignungsprüfung nachgewiesen werden. Daneben kann die Hochschule in Studiengängen, die besondere qualitative Anforderungen stellen, das Bestehen eines Eignungsfeststellungsverfahrens voraussetzen. In einzelnen Fächern können zusätzliche praktische Kenntnisse oder eine Berufsausbildung gefordert werden. Für Master- und Weiterbildungsstudiengänge gelten besondere Qualifikationsvoraussetzungen.

Grundsätzlich benötigt man für ein Universitätsstudium die allgemeine oder eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife, für ein Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (Fachhochschule) die Fachhochschulreife. Die erforderliche Qualifikation für das Studium an einer Kunsthochschule oder für einen Sportstudiengang muss (teils zusätzlich) in einer Eignungsprüfung nachgewiesen werden. Daneben kann die Hochschule in Studiengängen, die besondere qualitative Anforderungen stellen, das Bestehen eines Eignungsfeststellungsverfahrens voraussetzen. In einzelnen Fächern können zusätzliche praktische Kenntnisse oder eine Berufsausbildung gefordert werden. Für Master- und Weiterbildungsstudiengänge gelten besondere Qualifikationsvoraussetzungen.

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