Glossar

akademischer Grad
Akademische Grade sind ein System von Abschlussbezeichnungen, die von Hochschulen aufgrund eines erfolgreich abgeschlossenen Studiums oder aufgrund einer besonderen wissenschaftlichen Leistung vergeben werden.
Doktorgrad
Der Doktor ist der höchste akademische Grad. Er wird durch die Promotion an einer Hochschule mit Promotionsrecht erlangt. Durch die Promotion wird dem Kandidaten die Fähigkeit zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten bescheinigt.
ECTS
European Credit Transfer and Accumulation System: Dieses Punkte-System soll sicherstellen, dass die Leistungen von Studenten des Europäischen Hochschulraumes vergleichbar und anrechenbar sind.
HAW
Die Hochschule für angewandte Wissenschaften ist eine Hochschulform, die Lehre und Forschung auf wissenschaftlicher Grundlage mit anwendungsorientiertem Schwerpunkt betreibt.
Hochschulabschluss
Als Hochschulabschluss wird der nach einem Hochschulstudium verliehene akademische Grad oder sonstige Studienabschluss durch kirchliche oder staatliche Prüfung bezeichnet.
Hochschule für angewandte Wissenschaften
Die Hochschule für angewandte Wissenschaften ist eine Hochschulform, die Lehre und Forschung auf wissenschaftlicher Grundlage mit anwendungsorientiertem Schwerpunkt betreibt.
höherer Dienst
Der höhere Dienst, in einigen Bundesländern auch 2. Einstiegsamt der 2. Laufbahngruppe bzw. Qualifikationsebene 4, ist die höchste Laufbahn für Beamte in der Bundesrepublik Deutschland.
Kunsthochschule
Eine Kunsthochschule, teils Kunstuniversität, ist eine künstlerische bzw. künstlerisch-wissenschaftliche Hochschule, an der Künstler-Professoren und Wissenschaftler unterschiedlicher Disziplinen lehren.
Lehramtsstudium
Das Lehramtsstudium ist ein Studium, das eine Teilqualifizierung bezogen auf den Lehrerberuf an Schulen vermittelt.
Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit beschreibt die Anzahl von Semestern, die für das Absolvieren eines Studiengangs bei einem regulären Vollzeitstudium benötigt wird.
Staatsexamen
Das Staatsexamen eröffnet den Zugang zu bestimmten, vom deutschen Staat regulierten Berufen (beispielsweise: Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte) oder in den Staatsdienst selbst (z. B.: Lehrer, Richter, Staatsanwälte).
Studienabschluss
Einen Studienabschluss erwirbt man entweder aufgrund einer Hochschulprüfung, einer Staatsprüfung oder einer kirchlichen Prüfung. Studiengänge, die mit einer Hochschulprüfung abgeschlossen werden, sind mit der Verleihung eines akademischen Grades verbunden
Studienberatungsstellen
Ein wichtiger Aufgabenbereich der Zentralen Studienberatung an Hochschulen bezieht sich auf Information und Beratung bei der Entscheidung für ein Hochschulstudium, die Hilfestellung beim Einstieg ins Studium und beim Thema Zulassungsbeschränkung.
Universität
Universitäten sind Hochschulen mit Promotionsrecht, sogenannte wissenschaftliche Hochschulen.
Vorlesung
Als Vorlesung bezeichnet man eine Lehrveranstaltungsform an Hochschulen. Sie wird meistens von einem Professor oder promovierten Dozenten gehalten.
Zuordnungsliste
Wenn man mit einer fachgebundenen Hochschulreife an einer Universität oder Kunsthochschule studieren will, informiert eine Zuordnungsliste, welcher Studiengang für die jeweilige Ausbildungsrichtung als einschlägig gilt.