Flexibilität ist gefragt!
Die Absolventinnen und Absolventen der Universitäten sind sehr gefragt in Wissenschaft und Forschung, in der höheren Verwaltung sowie im Management. Dennoch sollte man sich bewusst machen, dass es unter Umständen nicht möglich ist, in exakt dem Fach zu arbeiten, das man studiert hat. Viele akademische Berufsbilder ändern sich heute sehr schnell, und darauf gilt es sich einzustellen. Aber gerade das macht die Sache interessant: Die universitäre Bildung vermittelt neben einer exzellenten wissenschaftlichen Qualifikation im eigenen Fachgebiet ein flexibles Denken, das befähigt, sich schnell neue Aufgaben zu erschließen und sich erfolgreich neuen Anforderungen zu stellen. Das ist ist ein wertvoller Trumpf auf dem Arbeitsmarkt der Wissensgesellschaft!

Vorlesungszeiten
Wintersemester 2009/2010: 19. Oktober 2009 bis 13. Februar 2010
Sommersemester 2010: 19. April bis 24. Juli 2010
Wintersemester 2010/2011: 18. Oktober 2010 bis 12. Februar 2011 Sommersemester 2011: 02. Mai 2011*
Wintersemester 2011/2012: 17. Oktober 2011 bis 11. Februar 2012
Sommersemester 2012: 16. April 2012 bis 21. Juli 2012

* Hinweis: Aufgrund der Sondersituation des doppelten Abiturjahrgangs beginnt das Sommersemester 2011 an den bayerischen Universitäten für Studienanfänger (1. Fachsemester) am 2. Mai 2011. Für Nicht-Studienanfänger regeln die Universitäten den Vorlesungsbeginn selbst. Näheres erfahren Sie dort.

Qualifikation und Voraussetzung
Grundsätzlich braucht man für ein Universitätsstudium die allgemeine oder eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife (siehe auch: Zuordnungsliste - Universitäten.)
Daneben wird aber auch qualifizierten Berufstätigen unter bestimmten Voraussetzungen der Zugang zu einem Studium an den bayerischen Universitäten ermöglicht, ohne vorher die Hochschulreife nachholen zu müssen. Über die Details informieren die Studienberatung und das Zulassungs- bzw. Immatrikulationsamt der Universität, an der das Studium aufgenommen wird. Für das Sportstudium muss die Eignung zusätzlich mit einem ärztlichen Attest und einer Prüfung nachgewiesen werden. Studierende, die sich für das Lehramt Kunsterziehung und Musik einschreiben wollen, müssen ebenfalls in einer Prüfung ihre Begabung und Qualifikation zeigen; gleiches gilt für das Studium der Musikpädagogik und der Kunstpädagogik im Rahmen des Magisterstudienganges. Die Universitäten können im Übrigen weitere Studiengänge anbieten, zu denen die Bewerber (mit Hochschulzugangsberechtigung) auf Grund einer Eignungsfeststellung an der Hochschule zugelassen werden. Nähere Informationen dazu geben Ihnen die Universitäten. In einzelnen Fächern sind zusätzlich der Nachweis einer Berufsausbildung oder praktischer Kenntnisse nötig, die dem Studienziel dienen.

Bewerbung und Einschreibung
In allen Studiengängen ist eine Einschreibung zum Studium erforderlich. Dazu müssen die Studierenen in der Regel persönlich an der Hochschule erscheinen und sich einschreiben (immatrikulieren). Wer sich frühzeitig versichert, dass alle nötigen Unterlagen, von den Zeugnissen bis zu frankierten Rückumschlägen, vollständig vorliegen, erspart sich unnötige Wartezeiten. An der Technischen Universität München ist für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge grundsätzlich eine Voranmeldung notwendig.

ZVS
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist die förmliche Zulassung als Voraussetzung für die Einschreibung erforderlich. Die Studiengänge Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin mit dem Abschluss Staatsexamen sind in das zentrale Vergabeverfahren einbezogen. Hier muss man einen Zulassungsantrag bei der ZVS in Dortmund stellen. Näheres unter: www.zvs.de
20% der Studienplätze werden nach der Abiturdurchschnittsnote der Bewerber und 20% nach Wartezeit vergeben; 60% der Bewerber wählen die Hochschulen aus. Die Antragsfrist endet für die Bewerbung zum Wintersemester am 15. Juli, wenn im gleichen Jahr das Abiturzeugnis erworben wurde, sonst am 31. Mai; für die Bewerbung zum Sommersemester endet sie am 15. Januar des gleichen Jahres.

Örtliches Auswahlverfahren
Die Hochschulen können auch für andere Studiengänge Zulassungszahlen festsetzen mit der Folge, dass für die Einschreibung eine Zulassung benötigt wird. Also: Bei der Hochschule der Wahl erkundigen, welche Studiengänge dies sind. In diesem Fall muss der Zulassungsantrag direkt bei der Hochschule gestellt werden. Die Antragsfristen enden einheitlich am 15. Juli für das Wintersemester und am 15. Januar für das Sommersemester. Im örtlichen Auswahlverfahren werden 25% der Plätze nach Abiturdurchschnittsnote vergeben, 10% nach Wartezeit und 65% im ergänzenden Hochschulauswahlverfahren.
Bei der Vergabe von Studienplätzen im örtlichen Auswahlverfahren können Hochschulen die ZVS damit beauftragen, hochschulorientiert Dienstleistungen zu übernehmen, insbesondere Zulassungsanträge entgegenzunehmen und zu prüfen sowie Zulassungs- und Ablehnungsbescheide zu erstellen und im Namen der Hochschule zu versenden. Der Zulassungsantrag ist in diesem Fall an die ZVS zu richten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Hochschule Ihrer Wahl, ob diese das Serviceverfahren der ZVS nutzt.

Sporteignungsprüfung
Für das Studium eines Sportstudiengangs an einer bayerischen Universität muss – neben der Hochschulreife – die volle Sporttauglichkeit durch ein ärztliches Attest nachgewiesen sowie eine Eignungsprüfung bestanden werden.
Informationen hierzu gibt es im Internetportal zur Sporteignungsprüfung (SPET-Portal)
Insbesondere werden jährlich Informationsblätter zum Studium des Faches Sport sowie der Sporteignungsprüfung herausgegeben. Sie enthalten wichtige Informationen zu den eignungsprüfungspflichtigen Sportstudiengängen, zu Ort, Zeit und genauem Ablauf der Eignungsprüfung des jeweiligen Jahres sowie wertvolle Tipps und Hinweise zur Vorbereitung. Auch die Prüfungsanmeldung erfolgt über das SPET-Portal.
Grundlage für die Sporteignungsprüfung ist eine Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (Gültigkeitsjahr beachten!).