Das Studium ist einen Beitrag wert!
Im Sommersemester 2007 hat der Freistaat Bayern Studienbeiträge eingeführt. Die Einnahmen aus den Beiträgen kommen voll den Studierenden zugute. Beispiele sind:

  • eine intensivere Studienberatung,
  • eine bessere Betreuung durch zusätzliches qualifiziertes Personal,
  • mehr Tutorien und Klausurenkurse,
  • mehr Kleingruppenveranstaltungen,
  • mehr Projektpraktika und Exkursionen,
  • eine bessere Ausstattung und längere Öffnungszeiten von Bibliotheken
  • oder ein verbessertes EDV-Angebot.

Hochschulautonomie und Mitsprache
Die Hochschulen erheben die Beiträge selbst und legen auch ihre genaue Höhe fest. Der Staat setzt dafür einen Rahmen: zwischen 300 und 500 Euro pro Semester an den Universitäten und Kunsthochschulen, zwischen 100 und 500 Euro pro Semester an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen). Die Hochschulen haben auch die Möglichkeit, die Beitragshöhe entweder einheitlich für alle ihre Studiengänge oder differenziert nach Studiengängen zu gestalten. Auskünfte über die genaue Höhe des Studienbeitrags erteilt die jeweilige Hochschule. Es ist vorgeschrieben, dass die Studierenden bei der Entscheidung über die Höhe der Studienbeiträge und über die Verwendung der Einnahmen paritätisch zu beteiligen sind. Damit haben die Studierenden ein verbessertes Mitspracherecht.

Soziale Abfederung
Das Hochschulstudium wird auch in Zukunft nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Bayern setzt dafür auf eine mehrfache soziale Abfederung durch...

  • ... sozialverträgliche Darlehen,
  • ... Befreiungsmöglichkeiten
  • ... und Leistungsanreize.

Zinsgünstiges Darlehen
Die Studierenden haben die Möglichkeit, die Studienbeiträge über das zinsgünstige Bayerische Studienbeitragsdarlehen zu finanzieren - und zwar elternunabhängig, ohne Sicherheiten und ohne Bonitätsprüfung. Weitere Informationen unter Darlehen

Befreiung
Es gibt verschiedene Fälle, die eine Befreiung von der Beitragspflicht vorsehen. Nicht zahlen müssen Studierende zum Beispiel:

  • während eines Urlaubs- oder Praktikumssemesters,
  • während des Praktischen Jahres im Medizinstudium,
  • während der Promotion (bis zu 6 Semester)
  • oder während der Teilnahme am Studienkolleg oder am Vorbereitungsstudium einer Fachhochschule.

Befreiungen aus sozialen Gründen sind - auf Antrag - für Studierende möglich,

  • die ein Kind unter 18 Jahren oder ein behindertes Kind erziehen
  • deren Unterhaltsverpflichtete für drei oder mehr Kinder Kindergeld erhalten (können); dem Kindergeldbezug ist die Ableistung eines gemeinnützigen Dienstes gleichgestellt. Dies gilt auch, wenn eines oder mehrere Kinder zwischen dem 25. und dem 27. Lebensjahr sich noch in Berufsausbildung oder in der Ausbildung oder Wehr- und Sozialdienst bedingten Übergangszeiten befinden, oder eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen können oder wenn sie ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr leisten oder behindert werden
  • deren Unterhaltsverpflichtete einem weiteren Kind unterhaltsverpflichtet sind, das an einer deutschen Hochschule oder an einer Hochschule eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union studiert und dort Studienbeiträge, Studiengebühren oder vergleichbare Studienentgelte entrichtet
  • für die die Studienbeiträge trotz der Darlehensmöglichkeit aufgrund besonderer Umstände eine unzumutbare Härte darstellt (z.B. bei Schwerbehinderten)

Jede bayerische Hochschule ist selbst für die Beitragserhebung und die Prüfung von Befreiungsanträgen verantwortlich. Die Anträge sind direkt an den Hochschulen erhältlich und müssen auch dort gestellt werden. Die Hochschulen werden ihre Studierenden rechtzeitig informieren und ihnen dabei auch mitteilen, wie die Anträge auf Befreiung gestellt werden können.

Fragen zu Befreiungsmöglichkeiten finden sie HIER

Leistungsanreize
Darüber hinaus haben die Hochschulen die Möglichkeit, bis zu 10 Prozent der Studierenden für besondere Leistungen von der Beitragspflicht zu befreien. Dies gilt zum Beispiel für Studierende,

  • ... die hervorragende Prüfungsleistungen erzielen,
  • ... die Tutorien für ihre Kommilitonen übernehmen
  • ... oder besonderen Einsatz in der Hochschulselbstverwaltung zeigen.


Fragen und Antworten zu Studienbeiträgen finden sie HIER

Detaillierte Informationen zum Thema Studienbeiträge: >www.stmwfk.bayern.de/Hochschule/Studienbeitraege.aspx

Verwaltungskostenbeiträge
Der Verwaltungskostenbeitrag von 50 Euro pro Semester wird seit dem Sommersemester 2009 nicht mehr erhoben.